Energieverbrauchsregister für öffentliche Stellen

Gesetzlicher Rahmen für Energieeffizienz der öffentlichen Hand

Energieeffizienz ist zentral für das Gelingen der Energiewende und den Klimaschutz. Deutschland setzt sich mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verbindliche Energieeinsparziele und schafft damit einen sektorübergreifenden Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Dies ist ein wichtiger Beitrag zum Erreichen der deutschen und europäischen Klimaziele. Gleichzeitig werden wesentliche Anforderungen aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) umgesetzt.
Das Energieeffizienzgesetz sieht vor, den Endenergieverbrauch bis 2030 im Vergleich zum Jahr 2008 um mindestens 26,5 Prozent auf 1.867 Terawattstunden zu senken. Bis 2045 soll der Verbrauch um rund 45 Prozent sinken. Bund, Länder und Unternehmen werden verpflichtet, die dafür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

Öffentliche Hand geht als Vorbild voran

Die öffentliche Hand nimmt dabei eine Vorbildfunktion ein. Bund und Länder werden verpflichtet, ab 2024 Maßnahmen zum Energieeinsparen zu ergreifen. Bis 2030 soll der Bund so jährlich Maßnahmen zu Endenergie-Einsparungen in Höhe von 45 Terawattstunden (TWh) ergreifen, bei den Ländern sind es jeweils 3 TWh. Öffentliche Stellen, die einen hohen Verbrauch haben, müssen in Zukunft Energie- oder Umweltmanagementsysteme einrichten. Zudem sieht das Energieeffizienzgesetz vor, Daten über Energieverbräuche öffentlicher Stellen in einem Energieverbrauchsregister zu führen.

Energieverbrauchsregister für öffentliche Stellen

Die Aufgaben der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE)

Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unterstützt gemäß § 7 Absatz 2 Nummer 3 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) bei Einrichtung und Betrieb eines Energieverbrauchsregisters des Bundes und koordiniert die Abstimmung mit den Bundesländern. Neben der Bereitstellung der dafür erforderlichen elektronischen Vorlagen unterstützt die BfEE das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bei der Berichterstattung gegenüber der Europäischen Kommission (EU-KOM).

Die Aufgaben der Länder

Nach § 6 Absatz 7 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) stellen die Bundesländer sicher, dass die Vorgaben zur Vorreiterrolle des öffentlichen Sektors im Bereich Energieeffizienz aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt werden.
Im Rahmen des vorgesehenen Energieverbrauchsregisters übermitteln die Länder die nach § 6 Absatz 7 Satz 3 Nummer 1 bis 3 EnEfG vorgesehenen Daten.

Energieverbrauchsregister

Das Energieverbrauchsregister zur Erfassung der Energieverbräuche der öffentlichen Stellen wird von der BfEE erstellt und fachlich begleitet.

Wichtige Hinweise:

Fragen zum Energieverbrauchsregister für die öffentlichen Stellen können über das Kontakt-Postfach an die BfEE gerichtet werden.
Die spezifischen Merkblätter und FAQ befinden sich noch in Bearbeitung und werden anschließend hier veröffentlicht.

Informationen zum Thema

Kontakt

  • Energieverbrauchsregister für öffentliche StellenBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 511 – Bundesstelle für Energieeffizienz Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn E-Mail: EVR@bafa.bund.de

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

confirm selection